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Lötzinn: Verbot für den Verkauf an Privatkunden!
Auf Grund einer Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) dürfen ab dem 01.03.2018 Substanzen und Gemische, wenn die individuelle Konzentration >0,3% für Gemische mit Bleipulver und Bleimetall in massiver Form beträgt, nicht mehr an Endverbraucher abgegeben werden.